Auf dieser Seite findest du unsere Statuten.
Wenn du sie liest wirst du begeistert sein!
1. Name und Sitz
Unter dem Namen „Pétanque Club Kilchberg“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff.
ZGB mit Sitz in Kilchberg. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.
2. Ziel und Zweck
Er bezweckt die Förderung und Verbreitung des Pétanque-Spiels und beteiligt sich an
Pétanque-Anlässen. Zudem fördert der Verein die Geselligkeit unter den Mitgliedern.
Der Verein kann bei Bedarf anderen Verbänden und Vereinen beitreten, um den
Vereinszweck zu verfolgen.
3. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:
a) Mitgliederbeiträge
b) Erträge aus eigenen Veranstaltungen
c) Spenden und Zuwendungen aller Art
Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
4. Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck
unterstützen.
Aktivmitglieder mit Stimmrecht sind natürliche Personen, welche die Angebote und
Einrichtungen des Vereins nutzen.
Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der
Vorstand.
5. Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt
d) bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
e) bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.
6. Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit mit Meldung an den Vorstand möglich.
Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
Ein Mitglied kann jederzeit ohne Angaben von Gründen vom Vorstand ausgeschlossen
werden.
Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an
die Mitgliederversammlung weiterziehen.
7. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
f) die Mitgliederversammlung
g) der Vorstand
h) weiter Organe können bei Bedarf eingerichtet werden
8. Die Mitgliederversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche
Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Halbjahr statt.
Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mind. 10 Tage im Voraus schriftlich unter
Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig.
Anträge für zusätzliche Geschäfte zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens
15 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand zu richten.
Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer
ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die
Versammlung hat spätestens 2 Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.
Die Mitgliederversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben und Kompetenzen:
i) Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
j) Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands
k) Genehmigung der Jahresrechnung
l) Entlastung des Vorstandes
m) Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und der übrigen Vorstandsmitglieder
n) Festsetzung des Mitgliederbeitragen
o) Genehmigung des Jahresbudgets
p) Beschlussfassung über das Tätigkeitsprogramm
q) Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder
r) Änderung der Statuten
s) Entscheid über Ausschlüsse von Mitgliedern.
t) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses.
Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl
der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt
die/der Vorsitzende den Stichentscheid. Statutenänderungen benötigen die Zustimmung
einer 2/3–Mehrheit der Stimmberechtigten. Über die gefassten Beschlüsse ist zumindest ein
Beschlussprotokoll abzufassen.
9. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Die Amtszeit beträgt 1 Jahr.
Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein
nach aussen. Er erlässt Reglemente. Er kann Arbeitsgruppen einsetzen.
Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene
Entschädigung anstellen oder beauftragen (nach Arbeitsrecht).
Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss
diesen Statuten einem anderen Organ übertragen sind.
Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums selber.
Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied
kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen. Sofern kein
Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem
Zirkularweg (auch E-Mail) gültig.
Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich und unentgeltlich tätig, er hat Anrecht auf
Vergütung der effektiven Spesen.
10. Zeichnungsberechtigung
Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung zu zweien.
11. Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der
Mitglieder ist ausgeschlossen.
12. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen
Mitgliederversammlung mit dem Stimmenmehr von 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder
erfolgen.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite
Organisation in der Schweiz, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die
Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.
13. Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 21.06.2022 angenommen und
sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
Kilchberg, 21. Juni 2022
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